Südwind veröffentlicht Studie zur Entwicklung gesetzlicher Sorgfaltspflichten
"Das Ringen um Menschenrechte und Umweltschutz: Europas umkämpfte Regulierung von Lieferketten"
[...] Auf dieser Basis entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten das Engagement vielfältiger Akteur*innen für rechtlich verbindliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen, über das diese Studie informiert.
Dem Überblick über die Debatte der letzten Jahrzehnte (Kap. 1) folgt ein Blick in zentrale Regulierungsvorhaben in Deutschland und Europa (Kap. 2), dem sich ein spezifischer Blick auf die Sonderrolle des Finanzsektors im Kontext menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten anschließt (Kap. 3). Eine Gesamtbewertung des aktuellen Stands sowie Handlungsempfehlungen für Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft runden die Studie ab (Kap. 4). [...]
Wie in dieser Studie dargelegt, scheint sich die Regulierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten in einem ambivalenten Übergangsstadium zu befinden: Einerseits wurde in den letzten anderthalb Jahrzehnten ein Gerüst aus sogenanntem Soft Law (UN-Leitprinzipien, OECD-Leitsätze, ILO-Normen) und zunehmend verbindlicher Regulatorik (CSDDD, EUFLR, EUDR, nationale Zwangsarbeits- und Lieferkettengesetze) aufgebaut. [...]
Bis es so weit ist, dass wir auf UN-Ebene verankerte Sorgfaltspflichtengesetze in allen UN-Mitgliedsstaaten haben, wird die Herausforderung für die Zivilgesellschaft bestehen bleiben,
▸ weiterhin daran zu arbeiten, bei der Politik das Verständnis für die menschenrechtliche Bedeutung globaler Lieferketten zu stärken und die Regulierung konsequent voranzutreiben;
▸ Unternehmen durch öffentlichen Druck zur Schaffung von transparenten Lieferketten zu bewegen;
▸ und Rechteinhabende in der Durchsetzung ihre Rechte zu unterstützen.
In Bezug auf die gefährdete Durchsetzung der exis‑ tierenden und in Verhandlung stehenden Regulie‑ rungsinstrumente sind wichtige Leitplanken, für die sich SÜDWIND weiterhin einsetzen wird:
▸ Eine flächendeckende Umsetzung der Verordnungen in allen EU-Mitgliedsstaaten und von Sorgfaltspflichtengesetzen auf Basis des UN-Treaty in allen UN-Mitgliedsstaaten;
▸ Eine robuste, mit Wirksamkeit unterlegte Umsetzung der Regulierungen, die der Komplexität globaler Wertschöpfungsketten gerecht wird;
▸ Abhilfe und Wiedergutmachung für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltgefährdungen sowie Einbezug von Rechteinhabenden;
▸ Haftungsregelungen für Unternehmen, damit in Zukunft kein Profit aus Menschenrechtsverletzungen bzw. Umweltverschmutzungen gezogen werden kann;
▸ Zugang zu Rechtsmitteln für Rechteinhabende. Abschließend lässt sich festhalten, dass das wachsende Gerüst aus nationalen, europäischen und globalen Instrumenten reale Fortschritte bei der Umsetzung von Menschenrechten ermöglicht. Doch ohne konsequente und einheitliche Umsetzung, Stärkung von Betroffenenrechten, angemessene Haftungsregelungen, Regulierung des Finanzsektors sowie Einbindung der Zivilgesellschaft läuft dieser Prozess Gefahr, hinter seinen transformativen Ansprüchen zurückzubleiben.