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Artigo

10 dez 2025

Author:
Peter Nowak, nd

Kündigung von DHL-Mitarbeiter nach Gaza-Demo: Güteverhandlung vor Arbeitsgericht geht ohne Ergebnis zu Ende; Protestierende fordern Wiedereinstellung

Alegações

"Kündigung nach Gaza-Demo: Kampf um Wiedereinstellung geht weiter"

Etwa 60 Menschen demons­trierten in Leipzig gegen eine kontro­verse Kündigung

Rund 60 Menschen haben sich am Dienstagnachmittag vor dem Leipziger Arbeitsgericht versammelt. Sie wollen sich mit dem Verdi-Vertrauensmann Christopher T. solidarisieren, der bis September 2025 beim Transportunternehmer DHL in Leipzig gearbeitet hatte – bis er zunächst freigestellt, dann fristlos gekündigt und schließlich noch einmal ordentlich gekündigt wurde.

Am 23. August hatte er auf einer antimilitaristischen Demonstration vor dem Flughafen Halle-Leipzig eine kurze Rede gehalten, in der er sich mit dem Anliegen der Protestierenden solidarisierte. »Es ist uns als Flughafenarbeiter ein großes Anliegen, dass unsere Arbeit nicht dem Krieg dient«, betonte T. dort. Der »March to Airport« richtete sich gegen die Militarisierung am Flughafen und insbesondere gegen Waffenlieferungen an Israel, an denen auch T.s Arbeitgeber DHL beteiligt sein soll.

Redebeitrag kostet Job

Wegen dieses rüstungskritischen Beitrags in seiner Freizeit verlor Christopher T. seine Arbeit. Seitdem erfährt er Unterstützung von Gewerkschafter*innen, auch über die Landesgrenzen hinaus. Und sie wächst weiter. Das zeigte sich auch bei der Solidaritätskundgebung vor dem Leipziger Arbeitsgericht. Dort wurde etwa die Grußbotschaft einer IG-Metall-Vertrauensfrau und Betriebsrätin beim chinesischen Batteriekonzern CATL in Erfurt verlesen, in der sie ihr Bedauern äußerte, dass sie wegen einer Betriebsversammlung selbst nicht anwesend sein könne. Wie die übrigen Redner*innen forderte sie die Wiedereinstellung von T. [...]

Mut wird Christopher T. weiter brauchen. Denn die Güteverhandlung vor dem Leipziger Arbeitsgericht ging am Dienstagnachmittag ohne Ergebnis zu Ende. Zwar hatte sein ehemaliger Arbeitgeber angeboten, die außerordentliche Kündigung zurückzunehmen, doch an der ordentlichen Kündigung wollte DHL weiterhin festhalten.

Auch mit diesem Angebot hätte Christopher T. also seinen Job verloren, obwohl er weiterhin davon überzeugt ist, dass es dafür keinen Grund gibt. Er habe schließlich in seiner Freizeit bei einer angemeldeten Protestkundgebung von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. [...]

Darüber wird das Leipziger Arbeitsgericht erst im kommenden Jahr entscheiden: Die Hauptverhandlung ist für den 22. Mai angesetzt. Während das Ergebnis noch völlig offen ist, steht bereits jetzt fest: Auch bei diesem Termin wird Christopher T. von vielen solidarischen Kolleg*innen begleitet, im und außerhalb des Gerichtssaals.

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