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Artikel

4 Feb 2026

Autor:
Hanno Hauenstein, Frankfurter Rundschau

Israel/OPT: Deutsche Supermarktketten haben laut Recherche Weine aus besetzten Gebieten mit der Herkunftsangabe „Israel“ verkauft

Anschuldigungen

"Wie der deutsche Weinhandel Israels Siedlungen mitfinanziert"

Weine aus israelischen Siedlungen werden in deutschen Supermärkten, Online-Shops und auf Fachmessen als „israelisch“ vermarktet – und normalisieren so die illegale Besatzung der palästinensischen Gebiete. Eine investigative Recherche von Hanno Hauenstein. [...]

Das israelische Landwirtschaftsministerium gibt an, mehr als ein Viertel aller israelischen Weingüter (26 Prozent) seien in den besetzten Gebieten angesiedelt. „14 Prozent befinden sich in Judäa und Samaria, weitere zwölf Prozent auf den Golanhöhen“, erklärte ein Sprecher der FR. „Judäa und Samaria“, das ist die Bezeichnung der israelischen Rechten für das Westjordanland.

Strategien sollen laut Expert:innen Ursprung der Weintrauben verschleiern

Itay (Name geändert), der in der israelischen Weinbranche arbeitet, sagt: Rechnet man Firmen im Kernland Israel hinzu, die Rohstoffe aus Winzereien in Siedlungen beziehen, liege der Anteil weit höher, bei circa 45 Prozent. In Israel sind offiziell über 300 Weingüter registriert, die jährlich etwa 45 Millionen Flaschen produzieren; Siedlungswinzereien sind fester Bestandteil der Weinindustrie. Israels Regierung betrachtet das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die Golanhöhen – ungeachtet internationalen Rechts – als Teil Israels. Eine Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums vom Dezember 2025 bekräftigt dies: Sie kündigt an, sieben offizielle israelische Weinregionen auszuweisen, um Weinwirtschaft, -Tourismus und die internationale Rolle israelischer Weine zu stärken. Drei dieserRegionen umfassen das Westjordanland und Ost-Jerusalem, eine weitere umfasst die Golanhöhen.

Die neun größten Winzereien des Landes vereinen rund 80 Prozent des Marktanteils. Die drittgrößte, die Golan Heights Winery, produziert fast ausschließlich auf den Golanhöhen. Nach Einschätzung mehrerer Expert:innen beziehen nahezu alle größeren israelischen Winzereien Weintrauben aus Siedlungsgebieten. Um internationale Märkte nicht aufzuscheuchen, würden Strategien genutzt, die den Ursprung der Trauben verschleiern – etwa durch irreführende regionale Zuordnungen. Ein Who-Profits-Bericht dokumentiert außerdem umfangreiche staatliche Anreize für Weinanbau in den besetzten Gebieten – darunter subventionierte Wasserquoten, Steuervergünstigungen sowie Unterstützung für Infrastruktur und Land.[...]

Das Muster, sagt Levavi, sei eindeutig: Weinanbau fungiere als Instrument territorialer Expansion. Und als Mittel zur Auslöschung palästinensischer Weinkultur. [...]

Die Psagot Winery gilt als größte Winzerei im Westjordanland: Sie produziert rund 750 000 Flaschen pro Jahr, deklariert als „Made in Israel“. Gegründet wurde das Weingut 2003 von Yaakov Berg in der Siedlung Psagot – auf palästinensischem Privateigentum der angrenzenden Stadt Al-Bireh. [...]

In der EU müssen Lebensmittel aus israelischen Siedlungen gekennzeichnet werden. Verbraucher:innen haben das Recht, die Herkunft eines Produkts – und den damit verbundenen Völkerrechtsverstoß – zu erkennen. So entschied das der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019. In der Praxis wird die Kennzeichnungspflicht aber selten umgesetzt – oft auch gezielt umgangen. [...]

So bot Rewe bis zum Zeitpunkt einer FR-Anfrage einen Rot- und einen Weißwein der Linie Hermon sowie einen Yarden-Weißwein an. Die Herkunftsangabe: „Israel“. Auf Anfrage verwies Rewe auf „heterogene Einkaufsstrukturen“. Infolge der Anfrage habe man veranlasst, die genannten Weine aus dem Online-Shop zu entfernen. „Die Umsetzung erfolgt in Kürze“, so Rewe. Tatsächlich waren die genannten Weine dort kurz darauf nicht mehr gelistet.

In einer späteren Stellungnahme vom 11. Februar relativierte das Unternehmen seine frühere Ankündigung, die genannten Produkte auszulisten: Sie seien nach der FR-Anfrage lediglich vorübergehend aus dem Online-Verkauf genommen worden. Die beiden Hermon-Weine seien inzwischen bei einzelnen Rewe-Märkten wieder über den Abholservice bestellbar; in welchen Regionen dies möglich ist, teilte Rewe nicht mit. Man spreche ausdrücklich nicht von einer Listung durch Rewe selbst, sondern von Entscheidungen einzelner Marktverantwortlicher. Der Yarden-Weißwein sei „bis zur finalen Prüfung“ aus dem Online-Verkauf genommen worden.

Ähnlich bei Kaufland. Dort wurden Weine wie Yarden Pinot Noir, Gamla Chardonnay und Gamla Merlot aus dem Golan Heights Winery Sortiment bis zur FR-Anfrage als Weine „aus Israel“ oder mit dem Zusatz „Golanhöhen, Israel“ geführt. Kaufland teilte auf Anfrage mit, Händler seien für ihre Produktbeschreibungen selbst verantwortlich; man nehme den Hinweis „sehr ernst“.

Der Gamla Chardonnay wurde online jetzt mit „israelische Siedlung“ ergänzt. Der Yarden Pinot Noir wird in der Produktbeschreibung weiterhin mit „Golan Heights in Israel“ verkauft. Sowohl Rewe als auch Kaufland erklärten der FR, genannte Weine seien im stationären Einzelhandel nicht erhältlich. Die Fälle zeigen dennoch, wie leicht Produkte aus besetzten Gebieten auf deutsche Märkte gelangen. Brisant ist dies auch mit Blick auf das deutsche Lieferkettengesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren. Bleiben entsprechende Prüfungen aus, drohen hohe Bußgelder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. [...]

Auch die Fachmesse ProWein in Düsseldorf bewirbt die Golan Heights Winery als Winzerei aus „Israel“. Im Frühjahr 2026 ist das Unternehmen dort erneut mit einem entsprechenden Stand vertreten. In ihrer Compliance-Erklärung verpflichtet sich die Messe Düsseldorf ausdrücklich zur Einhaltung einschlägiger nationaler und EU-rechtlicher Vorschriften.

Auf Anfrage der FR hierzu erklärte ProWein, Aussteller würden „auf Grundlage der Angaben des jeweiligen Ausstellers“ Ländern zugeordnet. Zwar sei bekannt, dass die Golan Heights Winery ihren Sitz auf den Golanhöhen habe; die Länderzuordnung „Israel“ sei aus Sicht der Messe jedoch „nachvollziehbar“, da sich das 1983 gegründete Unternehmen selbst so vermarkte. Anlass, dies zu ändern, sehe man nicht. Die Einstufung stelle laut ProWein weder eine völkerrechtliche Bewertung noch eine Herkunftsangabe im Sinne des EU-Rechts dar.

Mit anderen Worten: die Messe weiß um den völkerrechtswidrigen Kontext. Sie überlässt die Verantwortung für die Kennzeichnung jedoch dem Aussteller, der vom Rechtsbruch profitiert.[...]